Forellenteiche in Rheinland-Pfalz
Angelschein-Pflicht in Rheinland-Pfalz: seit 2026 mit neuem Gesetz In Rheinland-Pfalz ist der Fischereischein am Forellenteich Pflicht. Das neue Landesfischereigesetz vom 19. Februar 2026 verlangt beim Angeln zwei getrennte Nachweise: den Fischereischein und den Nachweis über die Fischereiabgabe (8,40 Euro im Jahr). Dass der Forellenteich mitten im Fischereirecht steht, zeigt die Landesfischereiordnung: Sogar der Regenbogenforellen-Besatz in…