Was der Angelschein kostet, entscheidet dein Bundesland: Rund 43 Euro in Mecklenburg-Vorpommern, gut 375 in Bayern: fast das Neunfache für dieselbe Berechtigung. Diese Tabelle zeigt Prüfung, Schein und Abgabe für alle 16 Länder. Und die Frage, die viele zuerst stellen: Am Forellenteich brauchst du in mehreren Ländern gar keinen.
Der Angelschein heißt amtlich Fischereischein, und er ist Ländersache. Es gibt kein Bundesgesetz dazu, sondern 16 eigene Landesfischereigesetze mit eigenen Gebühren, eigenen Prüfungen und eigenen Ausnahmen. Deshalb zahlt jemand in Mecklenburg-Vorpommern im ersten Jahr rund 43 Euro, während es in Bayern eher 375 Euro werden.
Angelschein-Kosten im Vergleich: alle 16 Bundesländer
| Bundesland | Prüfung | Schein | Abgabe | 1. Jahr gesamt | Urlauberschein |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 50 € | 22 bis 32 €k | 12 € / Jahr | 295 bis 400 € | jaa |
| Bayern | 50 € | 35 € | 40 € / 5 Jahre1 | rund 375 € | jaa |
| Berlin | 43 € | 18 € | 21 € / Jahr | 158 bis 181 € | nein |
| Brandenburg | 25 € | 25 € | 12 € / Jahr | ab 62 € | nein |
| Bremen | offen2 | 64 € | keine2 | ab 64 €2 | nein |
| Hamburg | offen2 | 15 € | 10 € / Jahre | ab 25 €2 | jab |
| Hessen | 40 € | 10 € | 7,50 € / Jahr | 180 bis 280 € | nein |
| Mecklenburg-Vorpommern | 25 € | 8 € | 10 € / Jahr | ab 43 € | ja |
| Niedersachsen | 70 € | 45 € | keine | 115 bis 315 € | nein |
| Nordrhein-Westfalen | 50 € | 18 € | 14 € / Jahr | 130 bis 300 € | nein |
| Rheinland-Pfalz3 | 50 € | 25 € | 8,40 € / Jahr | 265 bis 285 € | jac |
| Saarland | 100 € | 13 € / Jahrf | im Schein enthalten | ab 113 €f | jaa |
| Sachsen | 30 € | 42 € | keineg | 152 bis 222 € | jaa |
| Sachsen-Anhalt | 60 € | 10 € | 6 € / Jahr | 161 bis 266 € | nein |
| Schleswig-Holstein | 50 € | 18 € | 18 € / Jahr | ab 218 € | ja |
| Thüringen | 35 € | 8 € | im Schein enthalten | 130 bis 205 € | jad |
k kommunal festgesetzt, die Gemeinde bestimmt die Höhe · 1 wer in Bayern gleich auf Lebenszeit zahlt, entrichtet die Abgabe altersabhängig einmalig: höchstens 352 € mit 14 Jahren, rund 160 € mit 45 · 2 in Bremen und Hamburg nimmt nicht die Behörde die Prüfung ab, sondern der Landesfischereiverband Bremen beziehungsweise der Anglerverband Hamburg. Deshalb gibt es dort keine amtliche Prüfungsgebühr, und die Spalte „1. Jahr gesamt“ nennt für diese beiden Länder nur die amtlichen Posten. Bremen führt in seiner Kostenaufstellung ausschließlich die Scheingebühr, eine Fischereiabgabe ist dort nicht vorgesehen · 3 Rheinland-Pfalz geprüft am neuen Landesfischereigesetz vom 19. Februar 2026: Der Fischereischein gilt seither unbefristet, den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr · a nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland · b Hamburg 45 €, nur ohne Wohnsitz in Deutschland und nur mit einer Angelberechtigung aus dem Heimatland, gültig bis zum Jahresende · c Touristenschein für bis zu zweimal 30 aufeinanderfolgende Tage im Kalenderjahr · d Vierteljahresfischereischein · e die Hamburger Abgabe zahlt jeder, der in Hamburg angelt, auch Angler aus anderen Bundesländern und selbst dann, wenn gar kein Fischereischein nötig ist · f die 13 € sind 5 € Scheingebühr plus 8 € Fischereiabgabe. Vereinspraktikum und Vorbereitungslehrgang sind im Saarland Pflicht, aber nicht amtlich bepreist · g Sachsen hat die Fischereiabgabe 2012 gestrichen, im Gesetz steht nur noch die Verteilung der Restmittel. Der sächsische Gastfischereischein kostet 15 € für einen Monat und 75 € für sechs Monate.
Die Spalte „1. Jahr gesamt“ enthält den Vorbereitungskurs, der den größten Teil ausmacht und je Anbieter stark schwankt: Die untere Grenze steht für Selbststudium oder Vereinskurs, die obere für einen Komplettkurs.
Am Forellenteich ist die Frage oft hinfällig
An kommerziell bewirtschafteten Forellenteichen greift die Fischereischeinpflicht längst nicht überall. Zwei Beispiele:
- Baden-Württemberg zählt im Fischereigesetz abschließend auf, welche Vorschriften an bewirtschafteten Teichanlagen gelten. Die Fischereischeinpflicht steht nicht in dieser Liste.
- Brandenburg erlaubt das Angeln auf Friedfische mit Naturköder auch ohne Fischereischein. Und die Fischereiabgabe entfällt am Forellenteich ebenfalls: Befreit ist ausdrücklich, wer in bewirtschafteten Anlagen mit der Handangel fischt, in denen die Fische nicht herrenlos sind. Genau das ist ein Forellenteich.
Auch Niedersachsen kennt keine allgemeine Scheinpflicht am Angelteich. In Sachsen darf der Betreiber das Angeln ohne Schein erlauben, wenn er es der Fischereibehörde anzeigt und dich unterweist und beaufsichtigt: Ob er diesen Weg geht, entscheidet er selbst. In Schleswig-Holstein hängt es ebenfalls am Einzelfall. In den übrigen Ländern brauchst du dagegen einen Schein, auch am privaten Teich.
Der Haken dabei: Wo das Land keinen Schein verlangt, darf der Betreiber trotzdem einen fordern. Die Fischerhütte Winzenburg in Niedersachsen verlangt zum Beispiel Fischereischein oder Sachkundenachweis, alternativ die Begleitung durch jemanden mit Nachweis. Bei uns steht die Regel auf jeder Detailseite, gebündelt unter Angeln ohne Angelschein.
Was die Tabelle nicht zeigt
1Der Kurs ist der größte Posten. Prüfung und Schein kosten fast überall unter 100 Euro zusammen. Was den Unterschied macht, ist der Vorbereitungslehrgang: In Baden-Württemberg sind mindestens 32 Zeitstunden vorgeschrieben, der Verbandskurs kostet dort 260 Euro für Erwachsene und 210 Euro für Jugendliche.
2Ab dem zweiten Jahr zahlst du fast nichts mehr. Wo der Schein auf Lebenszeit gilt, bleibt nur die Abgabe: 6 Euro in Sachsen-Anhalt, 8,40 in Rheinland-Pfalz, 10 in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, 12 in Baden-Württemberg und Brandenburg, 21 in Berlin. Nichts mehr zahlst du in Niedersachsen, Sachsen und Bremen. Bayern und das Saarland arbeiten dagegen mit Laufzeit-Varianten, dort hängt es davon ab, welchen Schein du gelöst hast.
3Verlängern kostet mancherorts extra. Einzelne Gemeinden erheben für die erneute Entrichtung der Abgabe eine eigene Verwaltungsgebühr, in Karlsruhe je nach Fall zwischen 16 und 48 Euro. Das relativiert den Vorteil kurzer Laufzeiten.
4Das Gewässer kostet zusätzlich. Dazu kommt immer der Erlaubnisschein für das konkrete Gewässer. Am Forellenteich ist das die Tageskarte, je nach Anlage und Abrechnungsmodell etwa 15 bis 50 Euro. Im Verein zahlst du stattdessen einen Jahresbeitrag.
Erst angeln, dann entscheiden
Wenn du wissen willst, ob dir das Hobby liegt, bevor du in Kurs und Prüfung investierst: In mehreren Bundesländern kannst du am Forellenteich sofort loslegen. Wo das gilt und welche Anlagen mitmachen, zeigt unsere Übersicht.
Häufige Fragen
In welchem Bundesland ist der Angelschein am günstigsten?
Gemessen an den amtlichen Gebühren Mecklenburg-Vorpommern: 25 Euro Prüfung, 8 Euro Schein, 10 Euro Abgabe, zusammen rund 43 Euro, wenn du dich selbst vorbereitest. Am teuersten wird es in Bayern mit typisch rund 375 Euro, weil dort 30 Pflichtstunden Vorbereitung dazugehören.
Gilt mein Angelschein in ganz Deutschland?
Der Fischereischein wird von deinem Wohnsitzland ausgestellt und in der Regel bundesweit anerkannt. Angeln darfst du damit aber nur, wenn du zusätzlich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer hast. Einzelne Länder haben zudem eigene Zusatzregeln, etwa eine dort zu entrichtende Fischereiabgabe.
Was ist der Unterschied zwischen Fischereischein und Erlaubnisschein?
Der Fischereischein ist dein persönlicher Befähigungsnachweis, vergleichbar mit dem Führerschein. Der Erlaubnisschein ist die Genehmigung für ein bestimmtes Gewässer, vergleichbar mit dem Mietwagen. Ohne beides zusammen darfst du nicht angeln.
Gibt es einen Angelschein für Urlauber?
Nur in einem Teil der Länder, und meist enger, als es klingt. Ohne Bedingung beim Wohnsitz bekommst du eine prüfungsfreie Variante in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen, dort als Vierteljahresfischereischein. In Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, im Saarland, in Sachsen und in Rheinland-Pfalz gilt sie dagegen nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland: Wer aus Nordrhein-Westfalen anreist, hat davon nichts. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gibt es sie gar nicht.
Brauche ich am Forellenteich einen Angelschein?
Das hängt vom Bundesland und vom Betreiber ab. In Niedersachsen und Baden-Württemberg greift die Scheinpflicht an bewirtschafteten Teichanlagen nicht, in Brandenburg unter bestimmten Bedingungen ebenfalls nicht. Der Betreiber darf aber trotzdem einen Nachweis verlangen, deshalb solltest du vorher fragen.
Quellen: Landesfischereigesetze und Gebührenverordnungen der 16 Bundesländer, Landesfischereiverbände, Serviceportale der Länder sowie Gebührensatzungen einzelner Kommunen, abgerufen im Juli 2026. Sieben Länder haben wir am 30. Juli 2026 ein zweites Mal geprüft, jeweils an der amtlichen Quelle: BayernPortal und Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz, Verwaltungsportal Brandenburg, Sächsisches Fischereigesetz mit Zehntem Sächsischem Kostenverzeichnis, Saarländische Landesfischereiordnung mit dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis des Saarlandes, Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz mit dem Landesportal, service.bremen.de und hamburg.de. Gebühren für die Ausstellung des Scheins sind nur in Baden-Württemberg kommunal festgesetzt, dort ist eine Spanne angegeben. Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Rechtsberatung, verbindlich ist die Auskunft deiner zuständigen Behörde.
Seit 2009 sammeln wir Forellenteiche in Deutschland, aktuell über 450 Anlagen. Für diese Tabelle haben wir die Gebührenregelungen aller 16 Länder einzeln geprüft, sieben davon ein zweites Mal an Gesetz und Gebührenverzeichnis. Wo keine amtliche Quelle existiert, steht das hier auch so.